Behindertenparkkarte - Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen und Behindertenfahrdienste
Gemäss der eidgenössischen Verkehrsregelnverordnung können gehbehinderte Personen und Organisationen oder Personen, welche diese transportieren, Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen. Voraussetzungen und Umfang der Parkierungserleichterungen sowie das Ausstellen und der Entzug der Parkkarte richten sich nach den eidgenössischen Vorschriften.
Wie erhalte ich ein Parkkarte?
Ab dem 01.07.2006 erteilt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt die Bewilligungen kostenlos gemäss der kantonalen Strassenverkehrsordnung (StrVV).
Die Einwohnergemeinde Lengnau ist immer noch erste Kontakt- und Anlaufstelle für die betroffenen Personen.
Die Formulare und Merkblätter können bei der Präsidialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau bezogen oder in elektronischer Form (PDF-Format) über das Internetportal des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern heruntergeladen werden.
Welche Unterlagen müssen bei Gesuchseingabe abgegeben werden?
Dem ausgefüllten und unterschriebenen Gesuch muss ein Passfoto beigelegt werden, welches nicht älter als fünf Jahre ist (Format 35 x 45 mm, eine Aufnahme ohne Kopfbedeckung oder Sonnenbrille). Im Weiteren muss der ärztliche Bericht über die Mobilitätsbehinderung unterbreitet werden. Die Gesuchsunterlagen sind der Einwohnergemeinde Lengnau zur Prüfung der Vollständigkeit und der Personalien zuzustellen.
Dauer - Erneuerung der Parkkarte
Die Parkkarte ist befristet. Sie gilt in der Regel für ein Jahr. Sie wird auf schriftliches Gesuch hin erneuert. Dem Erneuerungsgesuch ist wiederum ein Passfoto beizulegen. Das Gesuch ist ein Monat vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkarte beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern einzureichen. Das Vorlegen eines aktuellen Arztzeugnisses bleibt vorbehalten.
Weitere Auskünfte durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Bern