Leistungen - Renten beziehen
Die Leistungen der Sozialversicherungskassen sind vielfältig. Damit Leistungen ausbezahlt werden können, ist jedoch eine frühzeitige Anmeldung erforderlich.
Altersrente der AHV
Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss sich anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 3 bis 4 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen, oder um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben.
Altersrente der Pensionskasse
Um Leistungen von der Pensionskasse zu beziehen, melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder direkt bei der Pensionskasse.
Invalidenrente
Um Leistungen der IV zu beanspruchen, müssen sich Versicherte bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden.
Hilflosenentschädigung zur AHV- und IV-Rente
In der Schweiz wohnende Personen, die eine Alters- bzw. Invalidenrente oder Ergänzungsleistungen beziehen, können eine Hilflosenentschädigung geltend machen. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensvorrichtungen dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.
Ergänzungsleistungen
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Wer seinen Anspruch auf eine Ergänzungsleistung geltend machen will, muss sich bei der AHV-Zweigstelle des Wohnortes melden.
- Weitere Auskünfte über Leistungen der AHV und der IV erteilt Ihnen gerne die AHV-Zweigstelle.
- Anmeldeformulare können bei der AHV-Zweigstelle oder bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern www.akbern.ch angefordert werden.