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Prämienverbilligung bei Krankenkasse

Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird aufgrund der definitiven Steuerdaten der Vorperiode Ende des Quartals ermittelt. Der Anspruch auf Prämienverbilligung wird mit Ausnahme von untenstehenden Fällen automatisch ermittelt. Falls für Sie ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Wer muss Antrag stellen?

  • Ledige junge Erwachsene unter 25 Jahren, deren korrigiertes Reineinkommen weniger als Fr. 12'000.00 beträgt.
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (18-25 Jahre), die nicht zur Familie ihrer Eltern zählen, wenn sie eine Prämienverbilligung von 50 % der Durchschnittsprämie geltend machen wollen.
  • Quellenbesteuerte Personen (Personen mit Aufenthaltsbewilligungen B, L, N, F) und Personen, die im Vorjahr zeitweise an der Quelle besteuert wurden.
  • Personen, die in der letzten Steuererklärung kein Einkommen (Ziffern 2.21-2.25) ausgewiesen haben oder diese nicht eingereicht haben.
  • Personen, die am 1. Januar aus einem anderen Kanton oder während des laufenden Jahres aus dem Ausland zugezogen sind.
  • Personen, deren zivilrechtlicher Wohnsitz am 1. Januar im Kanton Bern lag, deren steuerrechtlicher

    Wohnsitz aber in einem anderen Kanton liegt.

  • Personen, die gemäss Abkommen zwischen der Schweiz und der EG sowie ihren Mitgliedstaaten

    im Ausland wohnen, aber in der Schweiz versicherungspflichtig sind.

Wichtig: Die Prämienverbilligung kann nur für das laufende Kalenderjahr beantragt werden.

Ein Antragsformular erhalten Sie unter folgender Adresse

Amt für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht (ASVS)

Abteilung Krankenversicherung

Forelstrasse 1

3072 Ostermundigen

 

Telefon:  0844 800 884

Telefax:  031 633 77 01

E-Mail:   asvs.kv@jgk.be.ch

Auskunft durch die Sozialabteilung Lengnau

Aktuelle Informationsblätter und ein Berechnungsschema kann ebenfalls beim Sekretariat der Sozialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau BE auf persönliche Vorsprache hin oder telefonisch verlangt werden.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Sozialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 03
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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