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Vormundschaftswesen
Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich der Hilfe bedürfen. Ursachen dieser Hilfsbedürftigkeit können vielfältig sein: Minderjährigkeit, geistige Behinderung, psychische und körperliche Krankheit, Unerfahrenheit, Sucht, uvm. Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen. Die Verhältnismässigkeit und das Kindeswohl stehen jedoch immer im Vordergrund.
Abklärung von Gefährdungsmeldungen
Wir überprüfen, ob es notwendig ist, eine (vormundschaftliche) Massnahme zu errichten. Ist eine vormundschaftliche Massnahme wirklich notwendig, wird sie nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit errichtet.
Menschen, die eine Hilfestellung brauchen, können sich selber melden – die Meldungen können jedoch auch durch Angehörige, Nachbarn, Kindergärtnerinnen, Schulleiter/Schulkommissionen, Ärztinnen/Ärzte, Spitäler oder andere Amtstellen erfolgen. Das Gesetz sieht folgende Massnahmen für Kinder vor:
Das Gesetz sieht folgende Massnahmen für Erwachsene vor:
Anordnung von vormundschaftlichen Massnahmen
Die Sozialhilfe- und Betreuungskommission entscheidet über die Anordnung einer vormundschaftlichen Massnahmen.
Wie werde ich privater Mandatsträger?Für ältere, aber auch jüngere Personen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten alleine zu besorgen, suchen wir Beiständinnen und Beistände, sogenannte private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. |
Einwohnergemeinde Lengnau BE Telefon: 032 654 71 03 Öffnungszeiten: |
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