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Alimentenwesen

Für die Inkassohilfe bei Frauenalimenten sowie für die Bevorschussung von Kinderalimenten ist die Sozialabteilung der Einwohnergemeinde Lengnau BE zuständig.

Frauenalimente

Kommt der Alimentenpflichtige dem nachehelichen Unterhalt nicht nach, kann bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE das Inkasso verlangt werden. Diese Inkassobemühungen sind je nach finanzieller Situation der Gesuchsstellerin gebührenpflichtig.
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Kinderalimente

Kommt der Unterhaltspflichtige seiner Pflicht zur Zahlung der Alimente nicht nach, können Sie bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE die Bevorschussung oder Inkassohilfe der Kinderalimente verlangen.
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Einwohnergemeinde Lengnau BE
Sozialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 03
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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