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Kinderalimente

Kommt der Unterhaltspflichtige seiner Pflicht zur Zahlung der Alimente nicht nach, können Sie bei der Einwohnergemeinde Lengnau BE die Bevorschussung oder Inkassohilfe der Kinderalimente verlangen.

Alimentenbevorschussung / Alimenteninkasso

Für die Festsetzung und Ausrichtung der Vorschüsse ist die Vormundschaftsbehörde am zivilrechtlichen Wohnsitz des anspruchberechtigten Kindes zuständig.

 

Die Unterhaltsbeiträge müssen in einem zivilrechtlich gültigen, vollstreckbaren Titel festgelegt worden sein (z.B. Ehescheidungsurteil, genehmigter Unterhaltsvertrag, etc.).

 

Es können nur laufende elterliche Unterhaltsbeiträge bevorschusst werden. Alimentenausstände können jedoch inkassiert werden. Die Alimentenbevorschussung ist keine Sozialhilfe.

 

Die Sozialabteilung Lengnau führt diese Aufgabe aus und prüft die eingereichten Gesuche. Alsdann erfolgt ein entsprechender Antrag an die Sozialhilfe- und Betreuungskommission, welche die Bevorschussung oder Inkassohilfe der Unterhaltsbeiträge verfügt.

 

Die Gesuche sind bei minderjährigen Kindern durch den Elternteil, welcher Inhaber der elterlichen Sorge ist, bei der Sozialabteilung Lengnau einzureichen. Volljährige Kinder haben das Gesuch selber zu stellen.

Kinderzulagen

Im Rahmen der Bevorschussung oder Inkassohilfe können die ausstehenden Kinderzulagen zusätzlich inkassiert werden. Eine Bevorschussung ist jedoch nicht möglich.

Auskunft

Weitere Auskünfte werden auf Anfrage durch die zuständigen Sachbearbeiter der Sozialabteilung Lengnau erteilt.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Sozialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 03
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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