Die Pflegekinderaufsicht übt die gesetzlich vorgeschriebene Aufsicht über die bewilligten Familien- und Tagespflegeverhältnisse aus.
Sie wird zudem vom Kantonalen Jugendamt Bern beauftragt, über an einer Adoption interessierten Ehepaaren, Sozialberichte zu erstellen. Bei Kindern, die in einer Pflegefamilie zwecks späterer Adoption leben, übernimmt sie in der Regel die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Vormundschaft.
Die Pflegekinderaufsicht erteilt gerne Auskünfte im Zusammenhang mit geplanten Pflegeverhältnissen.
