Mit der Einführung der einjährigen Gegenwartsbemessung ist immer das während des Jahres erzielte Einkommen zu versteuern.
Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung lesen Sie bitte die Wegleitung aufmerksam durch. Bitte beachten Sie folgendes:
Steuererklärung (ausgefüllt mit der TaxMe-CD oder auf dem herkömmlichen Weg in Papierform)
- Die Formulare 1 – 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen und einzureichen
- Durch das Ausfüllen des Formulars 1 wird festgestellt, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt und eingereicht werden müssen
- Die Formulare 1 und 3 sind zu unterschreiben
- Nur ausdrücklich verlangte Belege bzw. Bescheinigungen in den Formularen 1, 3, 9 und 10 sowie in den Wegleitungen sind einzureichen
Freigabequittung TaxMe-Online (Steuererklärung online ausgefüllt)
- Die Freigabequittung ist zu unterschreiben
- Nur ausdrücklich verlangte Belege bzw. Bescheinigungen, welche bei der Belegliste auf der 2. Seite der Freigabequittung aufgeführt sind, sind einzureichen
- Die Steuererklärung gilt erst als eingereicht, wenn die Freigabequittung unterschrieben und mit den in der Belegliste aufgeführten Belegen der Steuerverwaltung zugestellt ist
Einreichen der Steuererklärung / Freigabequittung TaxMe-Online
Bis wann und wo Sie Ihre vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung / Freigabequittung einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Begleitschreiben zur Steuererklärung.
Nachbestellung von Steuerformularen
In den Steuerformularen der aktuellen Steuerperiode sind bereits persönliche Daten angedruckt. Aus diesem Grund muss bei Nachbestellungen genau angegeben werden, welche Formulare für welchen Steuerpflichtigen benötigt werden. Alle Formulare werden individuell angedruckt. Deshalb kann es ab Bestelleingang bis maximal 14 Tage dauern, bis die nachgedruckten Formulare bei Ihnen eintreffen.
Sie haben folgende Möglichkeiten, die Formulare nachzubestellen:
Schriftlich
In der Wegleitung befindet sich ein Bestellschein, mit welchem Formulare bestellt werden können. Bitte beachten Sie genau die Anweisungen auf dem Bestellschein und senden Sie diesen an folgende Adresse:
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Region Seeland
Bahnhofplatz 10
2501 Biel
Telefonisch
Sie können die benötigten Formulare telefonisch unter der Nummer 031 633 60 01 nachbestellen.
Persönlich
Selbstverständlich können Sie die Formulare auch persönlich am Schalter des Steuerbüros Lengnau oder bei der Steuerverwaltung in Ihrer Region nachbestellen.
Fristverlängerung
Ist es Ihnen aus einem Grunde nicht möglich, die Steuererklärung / Freigabequittung fristgereicht einzureichen, dann können Sie unter Angabe Ihrer ZPV-Nummer eine Fristverlängerung bis maximal 15. November eingeben.
- Telefonisch unter 031 633 60 01 oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland, Bahnhofplatz 10, 2501 Biel (Kosten: Fr. 20.00)
- Online im Internet via www.taxme.ch (gebührenfreie Fristverlängerung bis 15. September; Fr. 10.00 bei Fristverlängerung bis 15. November)
