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Die Steuererklärung

Alle natürlichen Personen, welche am 31. Dezember des jeweiligen Steuerjahres ihren Wohnsitz im Kanton Bern haben/hatten oder deren Steuerpflicht während des Steuerjahres endete, haben eine Steuererklärung auszufüllen und einzureichen.

Mit der Einführung der einjährigen Gegenwartsbemessung ist immer das während des Jahres erzielte Einkommen zu versteuern. 

Vor dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung lesen Sie bitte die Wegleitung aufmerksam durch. Bitte beachten Sie folgendes:

 

Steuererklärung (ausgefüllt mit der TaxMe-CD oder auf dem herkömmlichen Weg in Papierform)

  • Die Formulare 1 – 5 sind von allen steuerpflichtigen Personen auszufüllen und einzureichen
  • Durch das Ausfüllen des Formulars 1 wird festgestellt, welche anderen Formulare zusätzlich ausgefüllt und eingereicht werden müssen
  • Die Formulare 1 und 3 sind zu unterschreiben
  • Nur ausdrücklich verlangte Belege bzw. Bescheinigungen in den Formularen 1, 3, 9 und 10 sowie in den Wegleitungen sind einzureichen

Freigabequittung TaxMe-Online (Steuererklärung online ausgefüllt)

  • Die Freigabequittung ist zu unterschreiben
  • Nur ausdrücklich verlangte Belege bzw. Bescheinigungen, welche bei der Belegliste auf der 2. Seite der Freigabequittung aufgeführt sind, sind einzureichen
  • Die Steuererklärung gilt erst als eingereicht, wenn die Freigabequittung unterschrieben und mit den in der Belegliste aufgeführten Belegen der Steuerverwaltung zugestellt ist  

Einreichen der Steuererklärung / Freigabequittung TaxMe-Online

 

Bis wann und wo Sie Ihre vollständig ausgefüllte und unterschriebene Steuererklärung / Freigabequittung einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Begleitschreiben zur Steuererklärung.

 

Nachbestellung von Steuerformularen

In den Steuerformularen der aktuellen Steuerperiode sind bereits persönliche Daten angedruckt. Aus diesem Grund muss bei Nachbestellungen genau angegeben werden, welche Formulare für welchen Steuerpflichtigen benötigt werden. Alle Formulare werden individuell angedruckt. Deshalb kann es ab Bestelleingang bis maximal 14 Tage dauern, bis die nachgedruckten Formulare bei Ihnen eintreffen.

 

Sie haben folgende Möglichkeiten, die Formulare nachzubestellen:

 

Schriftlich

In der Wegleitung befindet sich ein Bestellschein, mit welchem Formulare bestellt werden können. Bitte beachten Sie genau die Anweisungen auf dem Bestellschein und senden Sie diesen an folgende Adresse:

 

Steuerverwaltung des Kantons Bern

Region Seeland

Bahnhofplatz 10

2501 Biel

region.sl@fin.be.ch

 

Telefonisch

Sie können die benötigten Formulare telefonisch unter der Nummer 031 633 60 01 nachbestellen. 

 

Persönlich

Selbstverständlich können Sie die Formulare auch persönlich am Schalter des Steuerbüros Lengnau oder bei der Steuerverwaltung in Ihrer Region nachbestellen.

 

Fristverlängerung

Ist es Ihnen aus einem Grunde nicht möglich, die Steuererklärung / Freigabequittung fristgereicht einzureichen, dann können Sie unter Angabe Ihrer ZPV-Nummer eine Fristverlängerung bis maximal 15. November eingeben.

  • Telefonisch unter 031 633 60 01 oder schriftlich bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland, Bahnhofplatz 10, 2501 Biel (Kosten: Fr. 20.00)
  • Online im Internet via www.taxme.ch (gebührenfreie Fristverlängerung bis 15. September; Fr. 10.00 bei Fristverlängerung bis   15. November)

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Finanzabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 02
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch

 


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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