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Zuzug - Umzug - Wegzug

Ein Adresswechsel ist der Einwohnergemeinde immer zu melden. Umzugsmeldungen können telefonisch erfolgen.

Zuzug

Schweizerinnen und Schweizer melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen an. Mitzubringen sind

  • Heimatschein
  • AHV-Versicherungsausweis
  • Krankenkassenausweis oder Krankenkassenpolice
  • Familienbüchlein (wenn vorhanden)
  • Geburtschein (Kinder)

Für den Wochenaufenthalt sind ein Heimatausweis der Wohngemeinde und der AHV-Ausweis notwendig.

 

Ausländerinnen und Ausländer aus dem Ausland melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen, bzw. vor Stellenantritt an. Mitzubringen sind

  • Einreisegenehmigung (aus einem Drittstaat)
  • Reisedokument / Reisepass
  • AHV-Versicherungsausweis
  • Krankenkassenausweis oder Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsschein (Kinder)
  • Geld für die Gebühren

Ausländerinnen und Ausländer aus dem Inland melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen, bzw. vor Stellenantritt an. Mitzubringen sind

  • Ausländerausweis
  • Reisedokument / Reisepasse
  • AHV-Versicherungsausweis
  • Krankenkassenausweis oder Krankenkassenpolice
  • Mietvertrag 
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsschein (Kinder)
  • Abmeldebestätigung des letzten Aufenthaltsortes
  • Geld für die Gebühren

Bei Kantonswechsel gelten besondere ausländerrechtliche Bestimmungen für Staatsangehörige aus Drittstaaten.

Zuzug von Schweizerinnen und Schweizern aus dem Ausland

Falls Sie sich vor dem 1. September 2004 ins Ausland abgemeldet haben, wurde Ihr Heimatschein an das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes (Depot) geschickt. Bitte lösen Sie Ihren Heimatschein vorgängig aus und bringen diesen zur Anmeldung vorbei.

Als Bestätigung Ihrer Anmeldung stellen wir Ihnen einen Niederlassungsschein aus. Die Gebühr von Fr. 14.00 ist bei der Anmeldung zu bezahlen.
 

Umzug

Umzüge innerhalb der Gemeinde sind der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen zu melden.

 

Wegzug

Wegzüge aus der Gemeinde Lengnau müssen spätestens am Wegzugstag persönlich der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Wegzug ins Ausland

Schweizerinnen und Schweizer melden sich frühestens 3 Wochen vor dem Wegzug persönlich ab. Dabei wird Ihnen Ihr Heimatschein ausgehändigt. Das Dokument kann für die Anmeldung bei der schweizerischen konsularischen oder diplomatischen Vertretung im Ausland verwendet werden. Bei kürzeren Auslandaufenthalten sind Sie selbst für die Aufbewahrung Ihres Heimatscheines verantwortlich.

Ausländerinnen und Ausländer melden sich frühestens 3 Wochen vor dem Wegzug ins Ausland persönlich ab.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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