Schweizerinnen und Schweizer melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen an. Mitzubringen sind
- Heimatschein
- AHV-Versicherungsausweis
- Krankenkassenausweis oder Krankenkassenpolice
- Familienbüchlein (wenn vorhanden)
- Geburtschein (Kinder)
Für den Wochenaufenthalt sind ein Heimatausweis der Wohngemeinde und der AHV-Ausweis notwendig.
Ausländerinnen und Ausländer aus dem Ausland melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen, bzw. vor Stellenantritt an. Mitzubringen sind
- Einreisegenehmigung (aus einem Drittstaat)
- Reisedokument / Reisepass
- AHV-Versicherungsausweis
- Krankenkassenausweis oder Krankenkassenpolice
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Geburtsschein (Kinder)
- Geld für die Gebühren
Ausländerinnen und Ausländer aus dem Inland melden sich persönlich innerhalb von 14 Tagen, bzw. vor Stellenantritt an. Mitzubringen sind
- Ausländerausweis
- Reisedokument / Reisepasse
- AHV-Versicherungsausweis
- Krankenkassenausweis oder Krankenkassenpolice
- Mietvertrag
- Arbeitsvertrag
- Geburtsschein (Kinder)
- Abmeldebestätigung des letzten Aufenthaltsortes
- Geld für die Gebühren
Bei Kantonswechsel gelten besondere ausländerrechtliche Bestimmungen für Staatsangehörige aus Drittstaaten.
