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Niederlassungsschein

Der Niederlassungsschein bestätigt den zivilrechtlichen Wohnsitz in der Einwohnergemeinde.

Nach erfolgter persönlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Schweizer und Schweizerinnen als Bestätigung den Niederlassungsschein.

 

Bei Wegzug aus der Einwohnergemeinde ist der Niederlassungsschein zurückzugeben. Bei der Abmeldung wird im Gegenzug der Heimatschein ausgehändigt.

Einwohnergemeinde Lengnau BE
Präsidialabteilung
Dorfplatz 1
2543 Lengnau BE


Telefon: 032 654 71 01
Telefax: 032 654 71 99
E-Mail: info@lengnau.ch


Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr

Mittwoch
09.00 - 11.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr

Freitag
09.00 - 15.00 Uhr

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