Nach erfolgter persönlicher Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle erhalten Schweizer und Schweizerinnen als Bestätigung den Niederlassungsschein.
Bei Wegzug aus der Einwohnergemeinde ist der Niederlassungsschein zurückzugeben. Bei der Abmeldung wird im Gegenzug der Heimatschein ausgehändigt.
